Steuerrecht
Diese Seiten sind ein Service von Dr. Walter Maly – Steuerberater in Sulzberg
Aktualisiert mit den Werten für 2013
Jahresausgleich
Die Arbeitnehmerveranlagung kann bereit seit dem Jahre 2002 vom Computer/Internet aus erledigt werden.
Hier ist der große Vorteil dass die Steuerberechnung vorberechnet wird und man auf einen Blick sieht, wieviel
man an Steuergeld/Lohnsteuer zurückbekommt.
Hier eine kleine Hilfestellung
Erstanmeldung – Finanzonline.bmf.gv.at – die Zugangsdaten werden via Post zugesandt.
Steuerausgleich – (durch Klicken) Eingaben/Erklärungen und Jahr
Der Jahresausgleich kann 5 Jahre zurückwirkend gemacht werden.
Einträge
Allgemeinde Daten: Hier wird eingetragen Alleinverdiener ja/nein .
Sonderausgaben – Eingetragen wird hier in Summe was im Jahr an Lebensversicherung,
Kranken- und Unfallversicherungen bezahlt wurde. Auch der Kirchenbeitrag kann bis
zu einer Höhe von 200 Euro eingetragen werden. (ab 2012 sind es dann 400 Euro)
Werbungskosten – Berufliche Ausbildung wie Fachliteratur oder Fortbildung können
hier eingetragen werden. Ebenfalls das Pendlerpauschale sollte es zutreffen. Sie weiter unten
für die Grenzen.
Außergewönliche Belastung – Wenn im betreffenden Jahr große Kosten etwa durch
Zahnarzt, Katastrophen, Kurkosten etc. entstanden sind, können die hier eingetragen werden.
Kinder - für jedes Kind steht ein Freibetrag zu – auch für die Kinderbetreuung (sind unten)
Die Lohnzettel wurden bereits vom Arbeitgeber ans Finanzamt gesandt.
Wenn all diese Einträge gemacht wurden – Daten speichern und Vorberchnung anklicken.
Dann nur noch Abschicken und erledigt!
Bei Fragen helfe ich gern- Dr. Walter Maly 05516 2030
Kirchenbeitrag
Ab dem Veranlagungsjahr 2013 können Kirchenbeitträge bis zu einem neuen Höchstbetrag in
Höhe von Euro 4oo,– pro Jahr steuerlich als Sonderausgabe abgesetzt werden.
Erweiterte Absetzmöglichkeiten von Kinderbetreuung
Kinderbetreuungskosten bis 2.300 Euro Pro Kind und Kalender jahr können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
Dies gilt bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das zehnte Lebensjahr vollendet.
Steuerliche Info
Kinderbetreuungskosten, die als außergewöhnliche Belastung OHNE SELBSTBEHALT absetztbar sind § 34 Abs. 9 EStG, Rz. 884a – 884k LStR
Höhe max. 2.300,– pro Kalenderjahr und Kind
Kinder – für die dem Steuerpflichtigen oder einem (Ehe) Partner mehr als 6 Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag gem. § 33 Abs. 3 EstG zusteht oder
für die dem Steuerpflichtigen mehr als 6 Monate im Kalenderjahr ein UNTERHALTSABSETZBETRAG
nach § 33 Abs. 4 Z 3 EStG zusteht und die sich nicht ständig außerhalt der EU/EWR bzw. der Schweiz aufhalten
wenn das Kind zu Beginn des Kalenderjahres das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
wenn das Kind bei Bezug der erhöhten FB wegen Behinderung zu Beginn des Kalenderjahres
das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Kinderbetreuungseinrichtungen
öffentliche instutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen:
Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände
private instutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen:
die den landesgesetzlichen Vorschriften entsprechen:
Vereine, gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften,
kirchenahe Organisationen, Stiftungen, Familienorganisationen,
Betriebe, Personen
pädagogisch auqalifizierte Personen, ausgenommen haushalts-
zugehörige Angehörige
Was sind Kinderbetreuungseinrichtungen
Kinderkrippen (Krabbelstuben)
Kindergärten (allgemeine, Integrations-, Sonder- und Übungskindergärten)
Betriebskindergärten
Horte
Altersgemischte Kinderbetreuungseinrichtungen
Elternverwaltete Kindergruppen
Spielgruppen
Betreuung an Unversitäten
Schulische Tagesbetreuung (Nur Betreuung – NICHT Schulgeld)
Kurse, bei denen Vermittlung von Wissen und Kenntnissen oder die sportliche Betätigung im Vordergrund steht z.b. Musikschule
Kosten für Verpflegung und Unterkunft, Kosten für Sportveranstaltungen, Fahrtkosten zum und vom Ferienlager
Kosten für den Unterrricht in der Ferienschule oder Nachhilfeunterricht
Ferienbetreuung/Ferienlager sind daher zur Gänze (!) absetzbar
Eine pädagogisch qualifizierte Betreuung ist weiterhin notwendig!
Meldeverpflichtung Dienstnehmer
Wenn es besonders schnell gehen muss – Faxanmeldung oder telefonische Anmeldung
Ab 1.1. 2008 hat die Anmeldung der Dienstnehmer vor Dienstbeginn zu erfolgen.
Sollten Sie oder Du mich telefonisch nicht erreichen (z.b. Urlaub) bitte hier die nötigen Hinweise.
Avisomeldung
Meldung in Papierform:
Telefax an das ELDA-Call-Center
FAX 05/780 761
24-Stunden
Nachweis: Fax-Bestätigung / Fax-Sendeprotokoll
Eine Fax-Vorlage für die Avisomeldung finden Sie hier (pdf-Datei)
http://www.avisomeldung.at/GKK-Mindestangabenmeldung.pdf
Meldung über Telefon:
Telefonat mit dem ELDA-Call-Center
Telefon 05/780 760
24-Stunden
Nachweis: 8stellige Codenummer die man bei Anruf erhält
Dies ist sehr wichtig, denn die Strafen sind sehr hoch
Die Strafen reichen von EUR 730,– bis EUR 2.180,–.
Höchststrafen im Wiederholungsfall EUR 5.000,– (bisher EUR 3.630,–).
Ermessensrahmen bei erstmaligen Verstoß EUR 365,– bzw keine Strafe wenn kein Verschulden vorliegt.
Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.
entnommen von
www.avisoanmeldung.at
Familienlastenausgleichsgesetz – Änderungen
Herabsetzung des maximalen Bezugsalters von Familienbeihilfe
Die allgemeine Altersgrenze für die Gewährung der Familienbeihilfe wird auf das
vollendete 24. Lebensjahr herabgesetzt.
Die Familienbeihilfe soll nach dem Erreichen der Volljährigkeit grundsätzlich
nur bis zum Abschluss einer Berufsausbildung gewährt werden.
Höhe Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
| Alter | 1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | 4.Kind |
| Ab Geburt | 105,4 | 118,2 | 140,4 | 155,4 |
| Ab 3 Jahren | 112,7 | 125,5 | 147,7 | 162,7 |
| Ab 10 Jahren | 130,9 | 143,7 | 165,9 |
180,9 |
| Ab 19 Jahren | 152,7 | 165,5 | 187,7 | 202,7 |
Zusätzlich erhält man je Kind noch einen Kinderabsetzbetrag in Höhe von 58,40 Euro monatlich.
Für jedes erheblich behinderte Kind betrrägt die zusätzliche Familienbeihilfe 138,30 monatlich.
Veränderung der September-Familienbeihilfe
Ab dem Jahr 2011 wird die Familienbeihilfe im September nicht mehr einfach
verdoppelt, sondern pauschal mit 100,– Euro je Kind im Alter von zwischen
6 und 15 Jahren festgelegt.
Amtliches Kilometergeld – Werte ab 2013
| BeförderungsmittelMotorfahrräder und Motorräder | 0,24 |
| PKW und Kombi | 0,42 |
| Mitförderung in einem PKW | 0,05 |
| Fußwege und Fahrten mit dem eigenen Fahrrad | 0,38 |
Steuerliche Begünstigung für Kinder
Zur Geltendmachung von Kinderfreibeträgen oder außergewöhnlichen Belastungen für Kinder (z.B. Studium) ist ab der
Arbeitnehmerveranlagung 2009 die Beilage L 1 K auszufüllen.
Formular abrufbar bei http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2009/L1k.pdf
Der Kinderfreibetrag (ab 2009 NEU). Er beträgt pro Kind Euro 220,– jährlich. Und er kann
Von jener Person bzw. deren (Ehe-)Partner beantragt werden , der Familienbeihilfe für dieses Kind
für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht.
Um den Kinderfreibetrag zu beantragen, muss die Sozialversicherungsnummer angegeben werden. Diese Nummer befindet sich auf der E-Card.
Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen $ 34 ESTG
Der Selbstbehalt beträgt bei einem Einkommen von
| höchstens 7.300,– | 6 % |
| mehr als 7.300,– bis 14.600,– | 8 % |
| mehr als 14.600,– bis 36.400,– | 10 % |
| mehr als 36.400,– | 12 % |
Der Selbstbehalt vermindert sich um je 1 %,
wenn Ihnen der Alleinverdienerabsetzbettrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht und
für jedes Kind im Sinne des § 106 EstG
Abfrage zur UID – Nummer
MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS): Validierung der MwSt-Nummer
Um die Gültigkeit der MWST-Nummer zu überprüfen, klicken Sie auf nachfolgenden Link und Sie könnten die
zu prüfende MWST-Nummer abfragen - hier abfragen
Formulare und Steuererklärungen
Oftmals wird dieser unten angeführte Link gebraucht, um Formulare oder Steuerformulare ausdrucken oder auszufüllen.
Nicht nur Gewerbetreibende auch Angestellte (z.B. Arbeitnehmerveranlagung) finden die entsprechenden Formulare auf dieser Seite des Bundesministeriums für Finanzen
Diese Seite biete natürlich zudem noch viel Wissenswertes aus dem Finanzministerium.
Aktuelle Werte 2013
Gebühren
|
Rezeptgebühr: Die Befreiung von der Rezeptgebühr richtet sich nach den diesbezüglich vom Hauptverband erlassenen Richtlinien. |
€ 5,15 |
| Service-Entgelt für e-card/Jahr | € 10,30 |
| Reha Aufenthalt | € 7.04 täglich |
| Mindestbeitrag für Heilbehelfe | € 28,20 |
Pflegegeld
| Stufe | Betrag |
| 1) Personen, deren Pflegebedarf mehr als 50 Stunden monatlich beträgt. | € 154,20 |
| 2) Personen, deren Pflegebedarf mehr als 75 Stunden monatlich beträgt. | € 284,30 |
| 3) Personen, deren Pflegebedarf mehr als 120 Stunden monatlich beträgt. | € 442,90 |
| 4) Personen, deren Pflegebedarf mehr als 160 Stunden monatlich beträgt | € 664,30 |
| 5) Personen, deren Pflegebedarf mehr als 180 Stunden monatlich beträgt, wenn zusätzlich ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist | € 902,30 |
| 6) Personen, deren Pflegebedarf mehr als 180 Stunden monatlich beträgt, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- und Fremdgefährdung gegeben ist. |
€ 1260,00 |
| 7) Personen, deren Pflegebedarf mehr als 180 Stunden monatlich beträgt, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt. |
€ 1655,80 |
Alleinverdienerabsetzbetrag ab 2013 – Entfall bei Ehepartner(innen) ohne Kinder
Für Ehepartner(innen) ohne Kinder stand letztmalig für das Kalenderjahr 2010 der Alleinverdiener-
absetzbetrag in Höhe von 363,– pro Jahr zu.
Dies gilt auch in Bezug auf die Negativsteuer.
Neuerungen in der Personalverrechnung 2012
Neue SV-Werte ab 2013
| Geringfügigkeitsgrenze täglich | € 29,70 |
| Geringfügigkeitsgrenze monatlich | € 386,80 |
Pendlerpauschale ab 2013
Anspruch auf das “kleine” Pendlerpauschale besteht, wenn der Arbeitnehmer mehr als 20 km
von der Arbeitsstelle entfernt wohnt und die Benützung eines Massenbeförderungsmittels möglich und zumutbar ist.
Die “große” Pendlerpauschale steht dann zu, wenn der Arbeitsnehmer mehr als zwei Kilometer von der
Arbeitsstelle entfernt wohnt.
Eine Wegzeit von 90 Minuten für die einfache Wegstrecke ist in jedem Fall zumutbar.
Beträgt die Wegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 90 Minuten, ist die Zumutbarkeit nur gegeben,
wenn die Fahrzeit höchstens dreimal so lange dauert wie mit dem KFZ.
Eine Wegzeit von mehr als 2,5 Stunden ist nicht zumutbar.
| einfach Wegstreck | Kleines Pendlerpauschale | Großes Pendlerpauschale |
| ab 2 km | € 0,– | € 372,– jährlich (monatlich 31,–) |
| ab 20 km | € 696,– jährlich (monatlich 58.–) | € 1.476,– jährlich (monatlich 123,–) |
| ab 40 km | € 1.356,– jährlich (monatlich 113,–) | € 2.568,– jährlich (monatlich 214,–) |
| ab 60 km | € 2016,– jährlich (monatlich 168,–) | € 3.672,– jährlich (monatlich 306,–) |
Dienstreisen ab 2013
| Dienstreisen Inland | Euro |
| Tagesgeld | 26,40 |
| Nächtigungsgeld | 15,00 |
Berechnung der Einkommensteuer 2013
Auf das ermittelte Einkommen ist der Einkommensteuertarif folgendermaßen anzuwenden:
| Bei einem Einkommen von | Steuersatz |
| 11.000,– und darunter | 0 % |
| von 11.000,– bis 25.000,– | 36,5 % |
| von 25.00,– bis 60.000,– | 43,2 % |
| ab 60.000,– | 50 % |
Für Einkommensteile über 60.000 Euro beträgt der Steuersatz 50 %.
Von dem errechneten Betrag werden die Absetzbeträge abgezogen, und zwar:
1. Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag € 364,–
2. Unterhaltsabsetzbetrag
3. Bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis stehen folgende jährliche Absetzbeträge zu:
a) Verkehrsabsetzbetrag € 291,–
b) Arbeitnehmerabsetzbetrag € 54,–
c) Grenzgängerabsetzbetrag € 54,–
Formulare und Steuererklärungen
Oftmals wird dieser unten angeführte Link gebraucht um Formulare oder Steuerformulare ausdrucken oder auszufüllen.
Nicht nur Gewerbetreibende auch Angestellte (z.B. Arbeitnehmerveranlagung) finden die entsprechenden Formulare auf dieser Seite des
Bundesministeriums für Finanzen
Diese Seite biete natürlich zudem noch viel Wissenswertes aus dem Finanzministerium. Ein Stöbern lohnt sich sicherlich.